Normen: Art 25 UStG; Art 3 Abs 8 Satz 2 UStG; Art 25 Abs 5 UStG
Schlagwörter:
Binnenmarkt; Umsatzsteuer; Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte; Entstehen der Steuerschuld in Österreich; Erwerber; Verwendung einer österreichischen UID; Nachweis; korrekte Besteuerung im Empfängerland; abstrakte Bestätigung der Rechtsmeinung der Finanzverwaltung; Bestätigung der Finanzverwaltung des anderen Mitgliedstaates; Berichtigung; Rechnung; Zusammenfassende Meldung; Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger; missglücktes Dreiecksgeschäft; Sanierung von missglückten Dreiecksgeschäften; Empfängerländer; Bestätigung der ausländischen Finanzverwaltung