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BFG-Rechtsprechung und ordentliche Revision - Ordentliche Revision wird zu oft für unzulässig erklärt

SteuerrechtAufsatzDr. Gerhard KohlerSWK 2015, 396 Heft 7 v. 1.3.2015

Normen: Art 133 Abs 4 B-VG; §§ 25a ff VwGG; § 36 VwGG

Schlagwörter:

Rechtsmittelverfahren; Verfahren in Abgabensachen; Revisionsverfahren; Abgabenverfahren; außerordentliche; ordentliche; Revision; Bundesfinanzgericht; Entscheidung; Zulässigkeit; Voraussetzungen; für unzulässig erklären; Ausschluss; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; VwGH; Verwaltungsgerichtshof;

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