Normen: WRN 2015; § 1 Abs 4 MRG
Schlagwörter:
Wohnrechtsnovelle 2015; Erhaltung; Wärmebereitungsgeräte; Begründung; Zubehör; Eintragung; Grundbuch; Wohnungseigentum; Erhaltungspflicht; Heizthermen; Warmwasserboiler; Vermieter; Mietrecht; Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht;