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Belegerteilungspflicht erfasst auch Menge und handelsübliche Bezeichnung - Für den Prüfer sinnlos, für den Kleinunternehmer eine Qual

SteuerrechtAufsatzStB Dr. Helmut LinkeSWK 2015, 1445 - 1447 Heft 32 v. 10.11.2015

Normen: § 132a Abs 3 Z 4 BAO idF StRefG 2015/2016, BGBl I Nr 118/2015; § 11 UStG

Schlagwörter:

Steuerreformgesetz 2015/2016; Steuerreform 2015/2016; Registrierkassenpflicht; Registrierkassen; Barumsätze; Buchhändler; Trafikanten; Barverkäufe; zulässige Warenbezeichnung nach § 11 UStG; zulässige Warenbezeichnung nach § 132a BAO; Kleinbetriebe; Kritik; kleine Unternehmer; handelsübliche Bezeichnung; bloße Sammelbegriffe; Gattungsbezeichnungen; Angaben auf Belegen bei Barverkäufen;

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