Entscheidung: VwGH 22.04.2015, Ra 2014/04/0046
Schlagwörter:
Handelskonzern; Wettbewerbsgesetz; Hausdurchsuchung; Geschäftsunterlagen; Sicherstellung von physischen und elektronischen Kopien; Sicherstellung von IT-Daten; Einsatz von forensischer Software; Hausdurchsuchungsbefehl; Einsichtnahme in elektronisch gespeicherte geschäftliche Unterlagen; Spionagesoftware; Hausdurchsuchungen in den Geschäftsräumen; Verdacht des wettbewerbswidrigen Verhaltens;