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BFG ändert Rechtsprechung zur Wiederaufnahme auf Antrag - Die Kenntnis des Antragstellers von Tatsachen, die in einem Wiederaufnahmeantrag als "neu" vorgebracht werden, ist nicht schädlich

Steuerrecht; VerwaltungsverfahrenJudikaturMag. Robert RzeszutSWK 2015, 634 - 637 Heft 13 v. 5.5.2015

Entscheidung: BFG 12.03.2015, RV/7100341/2011

Normen: § 303 Abs 1 lit b BAO; § 165 Abs 1 lit b FinStrG; § 353 Z 2 StPO

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