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Der faktische Geschäftsführer als unmittelbarer Täter im FinStrG - Oder auch: die unheilvolle Kraft des Faktischen bei fehlenden Rechtsgrundlagen

Strafrecht; FinanzrechtAufsatzDr. Michael KotschniggSWK 2015, 639 - 648 Heft 13 v. 5.5.2015

Normen: § 18 Abs 1 GmbhG; § 9 BAO; § 74 Abs 3 StGB; § 9 Abs 2 VStG; § 11 FinStrG

Schlagwörter:

Haftung; Verantwortlichkeit; steuerliches Tun; GmbH; Straftatbestände; Verletzung; Pflicht; faktischer Geschäftsführer; Vorwerfbarkeit; allgemeine Grundsätze; Bestimmungstäter; Beitragstäter; Rechtsfigur; Deutschland; Österreich; Unternehmensrecht; Rechtslage; Steuerstrafrecht;

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