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Die Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. 1. 2013 - erstmalige Darstellung von Vermögen und Schulden? - Der Bund legt schon seit 1982 im Rahmen der jeweiligen Jahresbestands­rechnung Rechenschaft über Vermögen und Schulden - dies geriet offenbar in Vergessen

RechnungswesenAufsatzDkfm. Dr. Reinbert SchauerSWK 2014, 490 - 495 Heft 9 v. 20.3.2014

Normen: Eröffnungsbilanzverordnung; Rechnungslegungsverordnung 2013; § 94 BHG; § 121 Abs 8 BHG 2013, BGBl I Nr 139/2009 idgF

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