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Behebung der Mängel einer Berufung per E-Mail? - Berufung gilt dann kraft Gesetzes als zurückgenommen

SteuerrechtJudikaturDr. Rudolf WeningerSWK 2014, 442 - 446 Heft 8 v. 10.3.2014

Normen: § 250 BAO; § 161 Abs 1 und Abs 2 BAO; §§ 85 ff BAO; § 56 Abs 2 FinStrG; § 13 Abs 2 AVG

Schlagwörter:

Mängelbehebung; Anbringen; Beschwerde; Berufung; Mängelbehebungsverfahren; inhaltliche Mängel; E-Mail; elektronische; Eingaben; Einbringung; Mängelbehebungsfrist; Mängelbehebungsauftrag; Mängelbehebungsbescheid; auf elektronischem Weg; FinanzOnline; Ergänzungsersuchen; Vorhalte; telefonische; Verwaltungsverfahren; schriftliches; Abgabenbehörde; Formgebrechen;

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