Normen: § 236 Abs 1 BAO
Schlagwörter:
Finanzverfahren; persönliche; Unbilligkeit; Nachsicht; Gefährdung der Existenzgrundlage; Einhebung; wirtschaftliche Schwierigkeiten; Abgaben; Verschleuderung; Veräußerung; Vermögensgegenstände;
Normen: § 236 Abs 1 BAO
Schlagwörter:
Finanzverfahren; persönliche; Unbilligkeit; Nachsicht; Gefährdung der Existenzgrundlage; Einhebung; wirtschaftliche Schwierigkeiten; Abgaben; Verschleuderung; Veräußerung; Vermögensgegenstände;