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Übergangsregelung für VwGH-Beschwerden

VerwaltungsverfahrenSonstigesSWK 2014, 97 Heft 3 v. 20.1.2014

Normen: Art 20 Abs 2 Z 2 oder 3 B-VG; Art 133 Abs 4 B-VG; Art 130 Abs 1 lit a B-VG aF

Schlagwörter:

Verfahrensrecht; Beschwerde; VwGH; Information; Übergangsregelung; Bescheide; Revision; unabhängige Verwaltungsbehörde; Frist; Zulässigkeit; Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012;

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