Normen: Art 8 Abs 1 Buchst a der 6. RL 77/388/EWG idF der RL 95/7/EG
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Ort; innergemeinschaftliche; Lieferung; Gegenstände; Bearbeitung; Mitgliedstaat; Liefergegenstand; Erwerber; Beförderung; Versendung; Verkäufer; Endbearbeitung; Umsatzsteuer; Ausgangsmitgliedstaat; Bestimmungsmitgliedstaat; vor; Auslieferung; Abnehmer; Dienstleister; Steuerbefreiung; Steuerpflicht; unbearbeiteter; Verbringung; Verarbeitung; innergemeinschaftlicher Warenverkehr; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Ort der steuerbaren Umsätze;