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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte - Mehrwertsteuer: Lieferung beginnt erst nach Be- und Verarbeitung im Auftrag des Verkäufers

Aus der jüngsten RechtsprechungSteuerrechtAssoz. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Aigner, Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner, Univ.-Prof. Dr. Michael TumpelSWK 2014, 1511 Heft 35 v. 10.12.2014

Normen: Art 8 Abs 1 Buchst a der 6. RL 77/388/EWG idF der RL 95/7/EG

Schlagwörter:

Mehrwertsteuer; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Ort; innergemeinschaftliche; Lieferung; Gegenstände; Bearbeitung; Mitgliedstaat; Liefergegenstand; Erwerber; Beförderung; Versendung; Verkäufer; Endbearbeitung; Umsatzsteuer; Ausgangsmitgliedstaat; Bestimmungsmitgliedstaat; vor; Auslieferung; Abnehmer; Dienstleister; Steuerbefreiung; Steuerpflicht; unbearbeiteter; Verbringung; Verarbeitung; innergemeinschaftlicher Warenverkehr; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Ort der steuerbaren Umsätze;

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