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Erweiterung der Pflicht zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung - Handlungsbedarf bei Unterschreiten der Eigenmittelquote und Überschreiten der fiktiven Schuldentilgungsdauer

GesellschaftsrechtAufsatzMag. Dr. Gerald MoserSWK 2014, 1467 - 1469 Heft 34 v. 1.12.2014

Normen: § 36 Abs 2 GmbHG idF GesRÄG 2013; §§ 23 f URG; § 83 AktG

Schlagwörter:

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013; GmbH; außerordentliche Generalversammlung; Eigenkapitalquote; fiktive Schuldentilgungsdauer; Mindestkapital; Anlaufverluste; Einmanngesellschaften; Gesellschafter; Geschäftsführer; Einberufungspflicht; Haftung; Insolvenz; URG; Kennzahlen; Unternehmensreorganisationsgesetz; Krise; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Verlust des halben Stammkapitals; Unterlassung; Verletzung; ohne Verzug; unverzügliche; Einberufung; Prüfungspflicht; Gründungsprivileg;

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