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Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gehen Datenschutz vor

ArbeitsrechtJudikaturSWK 2014, 1358 Heft 32 v. 10.11.2014

Normen: § 9 Z 11 DSG; § 122 StGB; § 115 Abs 4 ArbVG; § 122 Abs 1 Z 4 ArbVG; RL 95/46/EG

Schlagwörter:

Datenschutzrecht; Arbeitsverfassungsrecht; Datenschutz; Einsichtnahme; Lohnabrechnungen; Krankenstandsaufzeichnungen; Betriebsrat; Mitarbeiter; Arbeitgeber; Informationsrecht; Verschwiegenheitspflicht; EU; Richtlinie; Befugnisse; sensible; Daten; personenbezogene; Arbeitsverfassungsgesetz; Datenschutzgesetz; schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen; Verletzung; Verwendung; Arbeitnehmer; Zustimmung; Überwachungsrecht;

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