Normen: Art 11 Teil C Abs 1 UAbs 1 der 6. RL 77/388/EWG
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; 6. Mehrwertsteuerrichtlinie; unmittelbare Wirkung; Richtlinienbestimmung; gleichzeitige; Anwendbarkeit; Geltendmachung; Vorschriften des nationalen Rechts; Bewirkung von zwei, die gleichen Gegenstände betreffenden Umsätze; Berufungsrecht; Unionsrecht; nationales Recht; Lieferung; Gegenstände; Leasingverträge; Mietkaufverträge; Fahrzeuge; Rechtsmissbrauch; Versteigerung; Weiterveräußerung; Verkäufer; wieder in Besitz genommen; Zahlungsausfall;