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Behauptete Änderung der Rechtsprechung als Nachsichtsgrund? - VwGH sieht sachliche Unbilligkeit als nicht gegeben

SteuerrechtJudikaturHR Mag. Dr. Bernhard LudwigSWK 2014, 1299 - 1302 Heft 30 v. 20.10.2014

Normen: § 3 Z 1 der VO BGBl II Nr 435/2005; § 20 BAO; § 236 BAO; § 41 Abs 1 und Abs 2 FLAG; § 22 Z 2 EStG; § 47 Abs 2 EStG

Schlagwörter:

Gesellschafter; Geschäftsführer; fällige Abgabenschuldigkeiten; persönliche; sachliche; Unbilligkeit; Nachsicht; Zuschlag zum; Dienstgeberbeitrag; Abschreibung; erhöhte Mitwirkungspflicht; Ermessen; Zweckmäßigkeit; Eingliederung in den geschäftlichen Organismus; wesentlich beteiligter; Kapitalgesellschaft; Dienstverhältnis; Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit; Vergütungen; Gehälter; Unternehmerwagnis; Honorar; Unternehmerrisiko; Geschäftsführungstätigkeit; Bezüge; Lohnnebenkostenpflicht; Familienlastenausgleich; Kommunalsteuer; Steuerpflicht; Bezüge; begünstigt behinderte; Dienstnehmer;

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