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Arbeitgeberhaftungsprivileg gilt auch bei Baustellenkoordinatoren

ArbeitsrechtJudikaturSWK 2014, 1309 Heft 30 v. 20.10.2014

Normen: § 333 ASVG

Schlagwörter:

Bauherr; Baustellenkoordinator; Haftung; Arbeitgeber; Bestellung; Gehilfenhaftung; Koordinationspflichten; Verletzung; Pflichten; Fürsorgepflichten; Bauarbeitenkoordinationsgesetz;

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