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Fremdenführer - ein bloßer "Sommerjob"? - Mitnichten! - Wie ein reglementiertes Gewerbe vielfach unterschätzt wird

GewerberechtAufsatzMag. phil. Dr. iur. Klaus Christian VöglSWK 2014, 1267 - 1271 Heft 29 v. 10.10.2014

Normen: Fremdenführer-Befähigungsnachweis-VO; § 1 Abs 2 GewO; § 2 Abs 11 Z 19 GewO; § 23 GewO; § 94 Z 21 GewO; § 108 GewO; § 126 GewO; RL 2006/123/EG ; RL 2005/36/EG

Schlagwörter:

Gewerbe; Befähigungsnachweis; Fremdenführer; Tätigkeit; Vorbehalt; Berechtigung; Gewerbsmäßigkeit; Führungen; Tourismus; Wirtschaft; Reiseleiter; Mindestanforderungen; Berufsausbildung; Europäische Norm; CEN 15565; Reisebetreuer; tourist guide; CEN 13809; Begleitpersonen; driver guide; Fiaker; freies; reglementiertes; Fremdenführungen; Nationalparkführer; Bergführer; Naturparkführer; Pilgerbegleiter; Kellergassenführer; Wanderführer; Museumspädagoge; Waldpädagoge; Landschaftsvermittlung; Dienstnehmer; neue; selbständige; Gewerbeausübung; Ein-Personen-Unternehmen; Lehrbeauftragte; Reisebüro; Reiseveranstalter; Personentransport; amtliche Legitimation; EWR; Berufsanerkennungsrichtlinie; Ausland; Notifizierung; Dienstleistungsfreiheit; EU; Ausbildung; Unternehmerprüfung;

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