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Ministerrat beschließt GesbR-Reform

UnternehmensrechtGesetzgebungSWK 2014, 1244 Heft 29 v. 10.10.2014

Normen: GesbR-RG; § 1203 ABGB

Schlagwörter:

Zivilrecht; Handelsrecht; Regierungsvorlage; GesbR; Reformgesetz; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Verbindlichkeiten; Haftung; Geschäftsführungsbefugnis; Vertretungsbefugnis;

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