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Keine erhöhte Familienbeihilfe, wenn Behinderung erst ab dem 28. Lebensjahr diagnostiziert wurde

SteuerrechtJudikaturSWK 2014, 1219 Heft 28 v. 1.10.2014

Normen: § 2 Abs 1 lit c FLAG; § 6 Abs 2 lit d FLAG

Schlagwörter:

Familienlastenausgleich; Gewährung; erhöhte Familienbeihilfe; dauernde; Unterhaltsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Anspruch; volljährige Kinder; Gewährung; Antrag; körperliche; Behinderung; erhebliche; hereditäre neuronale Muskelatrophie; Grad der Behinderung; vor; nach; 21. Lebensjahr; 25. Lebensjahr; 28. Lebensjahr; Berufsausbildung;

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