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Sind Prostituierte Unternehmer oder Dienstnehmer? - Pauschale Besteuerung gehört der Vergangenheit an

SteuerrechtAufsatzMag. Wilhelm GassnerSWK 2014, 1016 - 1021 Heft 23 und 24 v. 15.8.2014

Normen: § 879 ABGB; § 47 EStG; § 99 EStG; § 23 Abs 2 BAO; § 4 Abs 2 ASVG; § 2 Abs 1 GSVG; §§ 214 ff StGB; § 2 Abs 2 lit b AuslBG

Schlagwörter:

Prostituierte; Steuerpflicht; Unternehmer; Besteuerung; Escort-Services; Bordell; bordellartiger; Betrieb; sexuelle; Dienstleistungen; Sexualstrafrecht; Dienstnehmer; Sittenwidrigkeit; Zimmerbordelle; Laufhäuser; Massageinstitut; Saunaclub; Gewerbe; Einkommensteuer; Umsatzsteuer; Sexdienstleisterinnen; Selbständigkeit; Nichtselbständigkeit; selbständige; nichtselbständige; Peep-Show; Erwerbstätigkeit; Begleitagenturen; Nachtclub; Sozialversicherung; Arbeitnehmer; Dienstverhältnis; Deutschland; neue; Selbständige; Lohnsteuer; Einkünfte; Barbetrieb; Straßenprostitution; Ertragsteuern; Zimmerpreise; Separeebesuch; Schätzung; Entgelte; Einnahmen; Animiermädchen; Getränkeverkauf; Umsätze; Zimmervermietung; Begleitservice; Begleitpersonen; Erotik; Unterhaltungsdarbietungen; GoGo-Bar; Tänzer; Table-Dancer; Abzugssteuer; Ausländerbeschäftigung; Animierdamen; Bewilligungspflicht; Zuhälterei; Freier; Zuhälter; Arbeitsverhältnis;

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