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Lieferschwellenverzicht in der Praxis - Verzicht ist gegenüber der Behörde des Ursprungslandes zu erklären

SteuerrechtSonstigesDr. Friedrich OssbergerSWK 2014, 784 Heft 17 v. 10.6.2014

Normen: Rz 3756 UStR; Art 3 Abs 6 UStG

Schlagwörter:

Leserbrief; Umsatzsteuer; Verzichtserklärung; grenzüberschreitender Versandhandel; Antrag; Bestimmungsland; Ursprungsland; Lieferschwelle; Deutschland; Österreich; Zuständigkeit; Finanzverwaltung;

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