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Finanz deckt unrichtige Jahresabschlüsse auf - Wenn sich Unternehmen reicher darstellen, als sie sind...

SteuerrechtAufsatzDr. Felix BlazinaSWK 2013, 101 - 102 Heft 3 v. 20.1.2013

Normen: § 201 Abs 2 Z 4 UGB

Schlagwörter:

Jahresabschluss; Betriebsprüfung; Unternehmen; falscher; Werbeaufwendungen; Bilanzierung; nicht realisierter Gewinn; Unregelmäßigkeiten; Vertriebsrecht; Grundsatz der Vorsicht; Imparitätsprinzip; Aktivierung; Ausweis; Bilanzpolizei; Rechnungslegungs-Kontrollgesetz; Finanzberichterstattung; Rechnungslegung; Unrichtigkeiten; Unternehmensabschüsse; Außenprüfung; Gläubigerschutz; Richtigstellung; Finanzbehörde; Bilanzfälschung;

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