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Empfängerbenennung als überragendes Prinzip des Steuerrechts? - § 162 BAO im Spannungsverhältnis mit § 184 BAO

SteuerrechtJudikaturMag. Alfred HolzingerSWK 2013, 1413 - 1415 Heft 32 v. 10.11.2013

Normen: § 184 BAO; § 162 BAO

Schlagwörter:

Abgabenrecht; Finanzverfahren; Verfahrensrecht; Festsetzung; Abgaben; Schätzung; Prospektverteiler; Asylwerber; Werbeprospektverteilungen; Empfängerbenennung; Einkommensteuer; Ermittlung; Grundlagen für die Abgabenerhebung;

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