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Wiederum: "Schwitzen statt Sitzen" - das BMF sieht Änderungsbedarf - Entwurf zur FinStrG-Novelle 2013 sieht Erbringung gemeinnütziger Leistungen im finanzbehördlichen Strafverfahren vor

StrafvollzugGesetzgebungDr. Johann KollerSWK 2013, 813 - 815 Heft 17 v. 10.6.2013

Normen: § 3a StVG; § 3 Abs 1 dritter Satz StVG; § 1 StVG; § 179 Abs 3 FinStrG idF des Entwurfs zur FinStrG-Novelle 2013; § 175 Abs 1 ud Abs 2 FinStrG; § 20 Abs 2 FinStrG; § 31 BewHG; § 29b BewHG

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