Normen: § 7 Abs 1 Wr AO
Schlagwörter:
Abgabenrecht; Finanzverfahren; Geschäftsführer; Haftung; Abgabenordnung; Wien; schuldhafte Pflichtverletzung; Abgabenschuldigkeiten; Gesellschaft; Uneinbringlichkeit; Fehlen ausreichender Mittel; Vertreter; Abgabenentrichtung;