Normen: § 82 Abs 8 KFG
Schlagwörter:
Verkehrsteuern; NoVA; Normverbrauchsabgabe; Kraftfahrzeuge; ausländisches Kennzeichen; Abgabenrecht; Kraftfahrzeugsteuer; Sitz; im Inland; Verwendung; ohne Zulassung; im Ausland; zugelassen; Einbringung in das Bundesgebiet;