§ 46 Abs 5 BewG
In der vorliegenden Entscheidung des VwGH vom 15.9.2011 wird auf die Frage eingegangen, wann der gemäß dem Bewertungsgesetz ermittelte Ertragswert durch einen Zuschlag zu erhöhen oder durch einen Abschlag zu vermindern ist.
VwGH 15.9.2011, 2008/15/0294