§ 1 Abs 1 Z 3 Wr VGSG
In der vorliegenden Entscheidung des VwGH vom 15.9.2011 wird auf die Frage nach dem Anwendungsbereich des Wiener Vergnügungssteuergesetzes hinsichtlich des Betreibens eines Spielapparats eingegangen.
VwGH 15.9.2011, 2011/17/0222