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Verwendung einer UID-Nummer gilt als Verzicht auf die Erwerbsschwelle

OR Mag. Alexandra Graf, Fachexpertin für Umsatzsteuer im Finanzamt Hollabrunn, Korneuburg, TullnSWK 2012, 131 - 134 Heft 3 v. 20.1.2012

Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich die Autorin mit den Regelungen zur Erwerbsschwelle im Umsatzsteuerrecht und untersucht, welche Auswirkungen die Verwendung einer UID-Nummer auf die Anwendung dieser Vorschriften hat. Sie definiert den Begriff der Schwellenerwerber, erläutert, wann ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ob man auf die Erwerbsschwellen-Regelung verzichten kann und erörtert, wie ein Erwerb von einem anderen Schwellenerwerber zu behandeln ist.

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