§ 4 Abs 1 GrEStG
Im vorliegenden Erkenntnis traf der VwGH Feststellungen zur Ermittlung des maßgeblichen Werts der Gegenleistung für die Bemessung der Grunderwerbsteuer.
VwGH 24.5.2012, 2009/16/0321
§ 4 Abs 1 GrEStG
Im vorliegenden Erkenntnis traf der VwGH Feststellungen zur Ermittlung des maßgeblichen Werts der Gegenleistung für die Bemessung der Grunderwerbsteuer.
VwGH 24.5.2012, 2009/16/0321