Der OGH hatte sich im vorliegenden Fall damit zu befassen, ob ein Rechtsanwalt in Folge der Unterlassung der Stellung eines Beweisantrages gegenüber seinem Mandanten als schadenersatzpflichtig anzusehen ist. Dafür war auch zu klären, ob es sich um eine erhebliche Rechtsfrage handelt.
OGH 25.10.2012, 2 Ob 208/12w