Zusammenfassung: Im gegenständlichen Beitrag wird thematisiert, welche Novellierungen im Umgründungssteuerrecht in Folge der Änderungen im Besteuerungssystem von Kapitalvermögen durch das BBG 2011 im AbgÄG 2012 vorgenommen wurden. Zunächst wird dargelegt, ob die Unterscheidung von Kapitalbeteiligungen in Alt- und Neuvermögen nach erfolgter Spaltung oder Verschmelzung auch für die übernehmende Körperschaft maßgeblich ist. Im weiteren wird diskutiert, ob dieselben Überlegungen auch für Einbringungen zutreffend sind.