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Gebühren: Urkundenprinzip

Aus der jüngsten RechtsprechungGebührenrechtProf. Gerhard Gaedke (Bearbeitung)SWK 2012, 1560 Heft 36 v. 15.12.2012

§ 17 Abs 1 GebG

Im vorliegenden Erkenntnis hob der VwGH hervor, dass bei Vorliegen einer Urkunde diese für die Gebührenbemessung heranzuziehen ist, während sonstige Abreden unbeachtlich bleiben.

VwGH 24.5.2012, 2009/16/0257

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