Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft und wirft die Frage auf, wie Zahlungen an das Dienstleistungszentrum für Auftraggeberhaftung der GKK (DLZ) im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG ertragsteuerlich zu behandeln sind. Der Autor kritisiert dabei die Ansicht des BMF, insbesondere zur Frage, wann der Zuflusszeitpunkt vorliege.