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VfGH: Tiroler Grundverkehrsgesetz

Aus der jüngsten RechtsprechungVerfassungsrechtDr. Eleonore Berchtold-OstermannSWK 2012, 1511 Heft 34 und 35 v. 5.12.2012

§ 4 Abs 2 lit b Tir GVG; Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG; Art 15 Abs 9 B-VG

Der VfGH hatte sich im gegenständlichen Erkenntnis damit auseinanderzusetzen, ob die Regelung im Tiroler GVG, die für jeden originären Eigentumserwerb an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken die Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde voraussetzt, noch als Annexmaterie iSd Art 15 Abs 9 B-VG qualifiziert werden kann.

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