§ 175 Abs 2 FinStrG
Im gegenständlichen Erkenntnis führte der VfGH aus, warum es auch im Falle der Verurteilung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe im Finanzstrafverfahren die Möglichkeit, gemeinnützige Leistungen zu absolvieren, geben müsse.
VfGH 11.10.2012, B 1070/11; VwGH 5.4.2011, 2010/16/0279