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"Schwitzen statt Sitzen" doch möglich!

StrafrechtJudikaturProf. Gerhard Gaedke, SteuerberaterSWK 2012, 1448 Heft 34 und 35 v. 5.12.2012

§ 175 Abs 2 FinStrG

Im gegenständlichen Erkenntnis führte der VfGH aus, warum es auch im Falle der Verurteilung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe im Finanzstrafverfahren die Möglichkeit, gemeinnützige Leistungen zu absolvieren, geben müsse.

VfGH 11.10.2012, B 1070/11; VwGH 5.4.2011, 2010/16/0279

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