Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag widmet sich der Einführung des Bundesfinanzgerichts ab 1.1.2014 und dem Entwurf des Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetzes 2012. Zunächst wird die Organisation einschließlich der Geschäftsverteilung des Gerichts dargelegt, bevor verfahrensrechtliche Neuerungen gegenüber dem Verfahren vor dem UFS geschildert und beurteilt werden. Angesprochen wird weiters, welche Auswirkungen die Einführung der Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit auf bestehende Probleme wie die oft unzureichende Sachverhaltsfeststellung der Finanzämter haben wird. Außerdem beschäftigt sich der Autor mit dem Besoldungsrecht der Richter, wo er erörtert, warum die geplante Regelung Anwärter aus der Wissenschaft oder der Rechtsberatung diskriminiert.