Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag analysieren die beiden Autoren, ob im Falle des Immobilienerwerbs im Zusammenhang mit einer Erbteilung eine Steuerpflicht nach der Rechtslage nach dem 1.StabG 2012 besteht. Insbesondere wenden sich die Autoren der Frage zu, ob und in welchen Fällen ein Erbteilungsübereinkommen als entgeltlich zu qualifizieren ist. Geprüft werden weiters die Befreiungstatbestände in § 30 EStG. Schließlich kommen die Autoren zum Schluss, dass in vielen Fällen eine Steuerpflicht ausgelöst wird und erörtern, warum die Rechtslage unbefriedigend ist und geändert werden sollte.