Zusammenfassung: Der BFH beschäftigte sich mit der Frage, ob das Einbringen einer Liegenschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften einen steuerlich relevanten Anschaffungsvorgang darstellt. Weiters prüfte er, unter welchen Umständen auch die Übernahme einer Verbindlichkeit, die die Gesellschaft als Gegenleistung vom einbringenden Gesellschafter entgegennimmt, als Anschaffungskosten zu bewerten ist.