Der vorliegende Beitrag informiert über den Entwurf zur Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes, mit dem auf das Erkenntnis des VfGH reagiert wird, in dem dieser die Anknüpfung an die Bemessung der Grunderwerbsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Unter anderem wird auch dargelegt, welche Folgen die neue Rechtslage für die Abwicklung einer Grundstücksveräußerung haben wird.
VfGH 21.9.2011, G 34/11-10