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Ausländische Kraftfahrzeuge in Österreich

HR Mag. Dr. Bernhard Ludwig, Finanzamt Wien 6/7/15SWK 2012, 1222 - 1223 Heft 28 v. 1.10.2012

§ 82 Abs 8 KFG; § 1 Z 3 NoVAG; § 1 Abs 1 Z 2 KfzStG

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich damit, wann für in Österreich verwendete Kfz mit ausländischem Kennzeichen NoVA und Kfz-Steuer nachträglich entrichtet werden muss. Dabei wird vom Autor, Fachexperte in der Finanzverwaltung, genau dargelegt, worauf es bei der Beurteilung ankommt.

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