§ 82 Abs 8 KFG; § 1 Z 3 NoVAG; § 1 Abs 1 Z 2 KfzStG
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich damit, wann für in Österreich verwendete Kfz mit ausländischem Kennzeichen NoVA und Kfz-Steuer nachträglich entrichtet werden muss. Dabei wird vom Autor, Fachexperte in der Finanzverwaltung, genau dargelegt, worauf es bei der Beurteilung ankommt.