Zusammenfassung: Der vorliegende Leserbrief stellt eine Reaktion auf den Beitrag aus SWK 19/2012, 879 ff., dar. Die Leserin erörtert darin, warum auch bei der Absetzbarkeit der Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes ein Nachteil hinsichtlich jener Kinder gegeben ist, die in der zweiten Jahreshälfte eines Kalenderjahres geboren wurden.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 9 EStG; § 2 Abs 1 lit j FLAG