§ 16 Abs 1 Z 10 EStG
Das vorliegende VwGH-Urteil enthält Klarstellungen darüber, wann eine Bildungsmaßnahme als abzugsfähig iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG anzusehen ist.
VwGH 29.3.2012, 2009/15/0197
§ 16 Abs 1 Z 10 EStG
Das vorliegende VwGH-Urteil enthält Klarstellungen darüber, wann eine Bildungsmaßnahme als abzugsfähig iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG anzusehen ist.
VwGH 29.3.2012, 2009/15/0197