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Werbungskosten: Bildungsmaßnahmen

Prof. Gerhard Gaedke (Bearbeitung)SWK 2012, 1143 Heft 26 v. 10.9.2012

§ 16 Abs 1 Z 10 EStG

Das vorliegende VwGH-Urteil enthält Klarstellungen darüber, wann eine Bildungsmaßnahme als abzugsfähig iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG anzusehen ist.

VwGH 29.3.2012, 2009/15/0197

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