§ 1 Abs 2 LVO
Im gegenständlichen VwGH-Fall war fraglich, wie sich die Änderung der Bewirtschaftungsart auf die Qualifikation der Tätigkeit als Liebhaberei auswirkt.
VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192
§ 1 Abs 2 LVO
Im gegenständlichen VwGH-Fall war fraglich, wie sich die Änderung der Bewirtschaftungsart auf die Qualifikation der Tätigkeit als Liebhaberei auswirkt.
VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192