§ 212a BAO; § 232 BAO
Im gegenständlichen Beitrag werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Aussetzung der Einhebung von Abgaben nach § 212a BAO sowie der Sicherstellung nach § 232 BAO beschrieben. Im Anschluss wird erörtert, wie sich die Gewährung der Aussetzung auf einen bestehenden Sicherstellungsauftrag bzw. auf die bestehenden Pfandrechte auswirkt.