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Sicherstellungsauftrag und Aussetzung der Einhebung

HR Mag. Dr. Bernhard Ludwig, Finanzamt WienSWK 2012, 1128 - 1129 Heft 26 v. 10.9.2012

§ 212a BAO; § 232 BAO

Im gegenständlichen Beitrag werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Aussetzung der Einhebung von Abgaben nach § 212a BAO sowie der Sicherstellung nach § 232 BAO beschrieben. Im Anschluss wird erörtert, wie sich die Gewährung der Aussetzung auf einen bestehenden Sicherstellungsauftrag bzw. auf die bestehenden Pfandrechte auswirkt.

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