Der OGH hatte zu entscheiden, ob dem Käufer einer Eigentumswohnung ein Recht auf Preisminderung zusteht, wenn die Terrasse, welche zum Wohnungseigentumsobjekt gehört, gelegentlich für bestimmte Arbeiten wie als Zugang für Rauchfangkehrer genutzt wird.
OGH 24.7.2012, 10 Ob 19/12k