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Vertreter: Haftung

Prof. Gerhard Gaedke (Bearbeitung)SWK 2012, 1144 Heft 26 v. 10.9.2012

§ 9 Abs 1 BAO; § 80 Abs 1 BAO

Im vorliegenden Fall formulierte der VwGH Grundsätze zur Haftung des Vertreters für die Entrichtung von Abgaben. Er führte dabei insbesondere aus, welche Rolle die Gleichbehandlung aller Gläubiger spielt, um den Vertreter vor der Inanspruchnahme durch die Finanzbehörde zu bewahren.

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