Zusammenfassung: Der Beitrag erörtert die Inhalte der Bestimmung des Art 26 des OECD-Musterabkommens, welche die Grundlage für die Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung darstellt. Es wird dargelegt, welche Informationen zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden, welche Formen der Auskunftserteilung es gibt und welche Einschränkungen bei der Auskunftspflicht bestehen. U.a. wird auch die Frage beantwortet, ob das u.a. in Österreich verankerte Bankgeheimnis mit dem Abkommen vereinbar ist.