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USt: sonstige Leistungen

Prof. Gerhard Gaedke (Bearbeitung)SWK 2012, 1103 - 1104 Heft 25 v. 1.9.2012

§ 6 Abs 1 Z 28 UStG

Der VwGH hatte im vorliegenden Fall zu beurteilen, ob im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 UStG auch Umsätze aus Überschüssen eines Seminars, die für die Deckung von Verlusten aus anderen Veranstaltungen verwendet werden, als steuerbefreit anzusehen sind.

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